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INITIATIVE "FÜR EIN VERBOT VON KRIEGSMATERIAL-EXPORTEN"
Desinformation durch Bundesrätin Doris Leuthard
von GSoA | 29.09.09.

Vor den Medien hat heute Volkwirtschaftsministerin Doris Leuthard das Nein des Bundesrates zur Initiative „Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“ erläutert, welche am 29. November zur Abstimmung kommt. Dabei hat Doris Leuthard - ob bewusst oder wider besseren Wissens bleibe dahingestellt - zahlreiche falsche Angaben zur aktuellen gesetzlichen Regelung und zur Initiative verbreitet. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA protestiert gegen die bundesrätliche Desinformation und erwartet, dass die Behörden künftig korrekt über die Vorlage informieren.

Wie ist der Export von Rüstungsgütern heute geregelt und was will die Initiative?
Der Export von Rüstungsgütern ist heute in zwei Gesetzen geregelt. Das Kriegsmaterialgesetz KMG (SR 514.41) regelt die Ausfuhr von „Kriegsmaterial“, das Güterkontrollgesetz GKG (SR. 946.202) die Ausfuhr von „besonderen militärischen Gütern“ und von „Dual-Use-Gütern“. Die GSoA hält fest: Von der Initiative betroffen sind „Kriegsmaterial“ und „besondere militärische Güter“, nicht aber Dual-Use-Güter.

Die aktuelle Gesetzgebung der Schweiz orientiert sich bei der Definition der Güter an der Güterliste des internationalen Rüstungskontrollabkommens von Wassenaar. Im Rahmen dieses Abkommens wird eine Liste mit Gütern („Munitions List“), welche ausschliesslich für militärische Zwecke konzipiert wurden und in der gleichen Ausführung nicht auch zivil genutzt werden können, geführt. 1996/97, anlässlich der Revision der Schweizer Gesetzgebung, entschied sich das Parlament, nicht alle Güter der „Munitions List“ dem Kriegsmaterialgesetz zu unterstellen. Einen Teil unterstellte der Schweizer Gesetzgeber dem lascheren Güterkontrollgesetz. Zu diesem Zweck wurde die neue Güterkategorie „besondere militärische Güter“ gebildet. Das bedeutet: Die Güterkategorien „Kriegsmaterial“ und „besondere militärische Güter“ in der Schweizer Gesetzgebung umfassen exakt diejenigen Güter, welche auf der „Munitions List“ (Abkommen von Wassenaar) geführt werden.

Die GSoA hält fest: Die Initiative verbietet die Ausfuhr von „Kriegsmaterial“ und „besonderen militärischen Gütern“ und erfasst damit exakt diejenigen Güter, welche international und im Rahmen der Schweizer Gesetzgebung ganz klar mittels Güterlisten definiert sind. Oder anders formuliert: Von der Initiative sind genau diejenigen Güter erfasst, welche ausschliesslich für militärische Zwecke konzipiert sind. Güter, welche auch zivil verwendet werden, sind als Dual-Use-Gütern von der Initiative nicht betroffen.

Falschaussagen von Doris Leuthard
Die GSoA macht die Medienschaffenden zudem auf folgende Falschaussagen von Doris Leuthard aufmerksam:

Leuthard: „Die Begriffe, welche die Initianten verwenden, sind nicht identisch mit den Begriffen, welche die Gesetzgebung verwendet.“
Falsch: Die Initiative will die Ausfuhr von „Kriegsmaterial“ und „besonderen militärischen Gütern“ verbieten. Damit gebraucht die Initiative exakt dieselben Begrifflichkeiten wie das Kriegsmaterialgesetz (KMG; SR 514.41) und das Güterkontrollgesetz (GKG; SR 946.202). Die zwei Güterkategorien werden in den jeweiligen Gesetzen klar definiert; es besteht auch in der Schweizer Gesetzgebung eine Liste, welche diese Güter ausführlich beschreibt.

Leuthard: „Das Gesetz kennt keine Güterlisten – somit ist nicht klar, was ‚besondere militärische Güter’ sind“
Falsch: Die Schweizer Gesetzgebung kennt eine ausführliche und detaillierte Liste, welche die Güter definiert, die unter das Kriegsmaterial- resp. Güterkontrollgesetz fallen. Die Liste ist Bestandteil der Kriegsmaterial- resp. der Güterkontrollverordnungen und kann öffentlich eingesehen werden. Es gibt - anders als heute von Bundesrätin Leuthard behauptet - keinen Interpretationsspielraum.

Leuthard: „Pilatus-Flugzeuge sind Dual-Use-Güter“

Falsch: Pilatus-Flugzeuge sind nur dann Dual-Use-Güter, wenn sie über keine Aufhängepunkte verfügen. Ansonsten gelten die Pilatus-Flugzeuge als „besonderes militärisches Gut“. Das Güterkontrollgesetz hält in Artikel 3, Bst. c fest: „In diesem Gesetz bedeuten ‚besondere militärische Güter’: Güter, die für militärische Zwecke konzipiert oder abgeändert worden sind, die aber weder Waffen, Munition, Sprengmittel noch sonstige Kampf- oder Gefechtsführungsmittel sind, sowie militärische Trainingsflugzeuge mit Aufhängepunkten.“


Zynische Argumentation
Die Argumentation von Bundesrätin Doris Leuthard an der heutigen Pressekonferenz gegen die Initiative ist für die GSoA zynisch. Leuthard begründete das bundesrätliche Nein zur Initiative unter anderem damit, dass die Rüstungsindustrie ein "besonders innovativer Sektor" sei. Die GSoA hält fest, dass Waffen kein Produkt sind wie jedes andere. Waffen werden hergestellt, um Menschen zu töten. "Innovationen" in diesem Bereich führen zu Kriegsmaterial, das noch mehr Leid verursacht und effizienter töten kann. Dies darf kein Ziel der Schweiz sein und widerspricht ihrer humanitären Tradition.

Heute wird Schweizer Kriegsmaterial in diversen Kriegen eingesetzt. Im Irak, in Afghanistan, aber auch im Tschad wird mit Schweizer Waffen gekämpft. Auch Länder, welche Menschenrechte grob missachten, werden von der Schweiz beliefert. Pakistan war im letzten Jahr der grösste Abnehmer von Schweizer Waffen. Saudi-Arabien gehört trotz massiven Menschenrechtsverletzungen zu den wichtigsten Kunden der Schweizer Waffenindustrie. Im ersten Halbjahr 2009 war Saudi-Arabien das drittgrösste Abnehmerland. Damit wird klar: Der Bundesrat gewichtet die Interessen der Rüstungsindustrie heute höher als Menschenrechte und humanitäre Anliegen.

Für die Initianten ist klar, dass nur ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten sicherstellt, dass künftig keine unschuldigen Menschen mehr durch Schweizer Waffen getötet werden. Menschenleben sind wichtiger als die Profite der Rüstungsindustrie. Mit einem Verbot von Kriegsmaterial-Exporten wird eine umfassende Schweizer Neutralität möglich. Die Initianten wollen die schweizerische humanitäre Tradition stärken und der Schweiz international neue Glaubwürdigkeit verschaffen.